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Information:

Für Wohn- und Nichtwohngebäude wurde am 01.05.2014 mit der Novelle zur Energieeinsparverordnung der Energieausweis verpflichtend für die Vermarktung einer Immobilie eingeführt.

Vermieter und Verkäufer müssen seitdem ihren Mietern und Käufern bereits in der Anzeige bestimmte Informationen zur energetischen Qualität des Objektes bereitstellen. Langfristiges Ziel ist die Senkung des Energiebedarfes von Bauwerken aller Art. In allen Inseraten ist die verbrauchs-/ bedarfsorientierte Energieausweisart anzugeben, mit dem Energiekennwert (in kWh/(m²*a)) und dem wesentlichen Energieträger (z.B. Gas). Bei Wohnraum muss zusätzlich noch das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) angegeben werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik erfasst und prüft seitdem jede Erstellung eines Energieausweises. Bei Verstößen gegen die Vorgaben können Bußgelder von bis zu € 15.000,– auf die Eigentümer zukommen.

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E-Mail: info@wehrhahn-immobilien.de